Beitragsordnung
Beitragsordnung des Stadtmarketing- und Tourismusverbandes Cottbus e.V.
Am 15. Januar 2009 fand in Cottbus die Gründungsversammlung zu o.g. Verband
statt.
Die Mitglieder der Gründungsversammlung haben neben der Satzung auch eine
Beitragsordnung verabschiedet.
Dabei wurde folgendes festgelegt:
§ 1 Höhe des Jahresbeitrages Euro
1. Ordentliches Mitglied, gemäß § 3 Punkt 1 der Satzung 1.000,00
2. Ehrenmitglied, gemäß § 3 Punkt 4 beitragsfrei
§ 2 Zahlungsfristen
Die Mitgliedsbeiträge sind in einer Summe bis zum 31. März eines jeden Jahres zu
entrichten.
Bei unterjährigem Beitritt wird ein anteiliger Jahresbeitrag ab dem Beginn des
Beitrittsquartals berechnet.
§ 3 Zahlungsarten
Der Mitgliedsbeitrag kann durch Überweisung auf das Konto des Verbandes,
Einzugsermächtigung oder Bareinzahlung in der Geschäftsstelle entrichtet werden.
§ 4 Inkrafttreten
Die Beitragsordnung tritt mit Wirkung vom 28.09.2009 in Kraft und gilt bis auf
Widerruf.


Hier können Sie die Beitragsordnung herunterladen.